Anmeldung
Die Anmeldung muss vom Antragsteller verbindlich unterschrieben bis zum angegebenen Anmeldetermin bei Sigma Studio K.-J. Schlotte eingegangen sein. Die Anmeldung gilt für den auf dem Anmeldeformular angegebenen Zeitraum und ist im Sinne eines von dem Antragsteller abgegebenen Vertragsangebots verbindlich.
Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Bildungsmessen (AGB) von Sigma Studio K.-J. Schlotte für die jeweilige Veranstaltung sowie eventuell erlassene besondere Messe- und Ausstellungsbedingungen und die jeweilige Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigen an. Die gesetzlichen und arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
Bereitstellung der Standeinheiten
Die Bereitstellung der Standeinheiten erfolgt durch Sigma Studio K.-J. Schlotte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Größe kann nicht gewährleistet werden.
Teilnahmebestätigung
Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird der Teilnahmevertrag, bezogen auf den angegebenen Zeitraum, zwischen dem Teilnehmer und Sigma Studio K.-J. Schlotte rechtsverbindlich abgeschlossen. Das Nutzungsrecht der Standeinheit gilt nur für den anmeldenden Teilnehmer und einen weiteren Gemeinschaftsteilnehmer. Eine weitere Nutzung durch Dritte sowie ein Tausch der Standeinheit sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Sigma Studio K.-J. Schlotte zulässig.
Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer richtet sich nach der Größe der zur Verfügung gestellten Standeinheit und ist an Sigma Studio K.-J. Schlotte zu entrichten. Die Leistung umfasst den eigentlichen Veranstaltungszeitraum sowie die Auf- und Abbauzeiten. Eine kurzfristige Änderung der vertraglichen Auf- und Abbauzeiten behält sich Sigma Studio K.-J. Schlotte insbesondere aus organisatorischen Gründen vor; ein Anspruch des Teilnehmers kann daraus nicht abgeleitet werden. Zusammen mit der Teilnahmebescheinigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen ist.
Aufbau
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Standeinheit innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten fertig zu stellen. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen nachweislich nach DIN 4102 schwer entflammbar sein. Die Ent- und Beladung von Fahrzeugen ist zügig durchzuführen. Ent- und beladene Fahrzeuge haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.
Abbau
Keine Standeinheit darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Miete für die Standeinheit. Die Standeinheit ist im ursprünglichen Zustand zum festgesetzten Termin zurückzugeben. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Veranstalter ohne weitere Mahnung auf Kosten des Teilnehmers entfernt unter Ausschluss der Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten gehen aus dem Anmeldeformular hervor. Sigma Studio K.-J. Schlotte ist berechtigt, gegebenenfalls aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen sowie die Veranstaltungsdauer und die Öffnungszeiten zu ändern. Bei einer Verlegung der Veranstaltung oder einer Veränderung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für den neuen zumutbaren Zeitraum abgeschlossen: Ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche ergeben sich grundsätzlich weder hieraus noch aus einer Änderung der Öffnungszeiten. Sollte die Veranstaltung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht von Sigma Studio K.-J. Schlotte liegen, abgebrochen werden, sind ein Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen eines Schadensersatzanspruches ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn Sigma Studio K.-J. Schlotte infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist, die Veranstaltungsfläche ganz oder teilweise vorübergehend oder auf Dauer zu schließen bzw. zu räumen. Dies gilt sinngemäß auch für Nutzungsbeschränkungen in der vertraglich zugeordneten Standeinheit bzw. den Zugängen dorthin, die durch Baumaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen entstehen. In solchen Fällen wird sich Sigma Studio K.-J. Schlotte jeweils um eine angemessene Ersatzlösung, die die Interessen der Teilnehmer berücksichtigen muss, bemühen, ohne damit eine Rechtspflicht anzuerkennen.
Nutzung der Standeinheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Standeinheit während der Veranstaltungsdauer entsprechend den Teilnahmebedingungen zu nutzen und während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ständig ausreichend besetzt zu halten.
Werbung
Dem Teilnehmer steht der Innenraum seiner Standeinheit für Werbezwecke, jedoch nur bezogen auf das Veranstaltungsthema, zur Verfügung. Werbemaßnahmen, die gegen die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regeln der Technik oder die guten Sitten verstoßen, oder weltanschauliche oder politische Motive beinhalten, oder zu Störungen anderer Teilnehmer führen, sind unzulässig. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Modems sowie der Einsatz sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebes eingeschränkt oder untersagt werden. Sigma Studio K.-J. Schlotte behält sich den Einsatz einer Lautsprecheranlage für Durchsagen und Ankündigungen vor.
Vorführung
Alle Arten von Vorführung bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Sigma Studio K.-J. Schlotte. Akustische Werbung kann nur mit Genehmigung durchgeführt werden und hat so zu erfolgen, dass sie die benachbarten Teilnehmer nicht stört. Zu keinem Zeitpunkt darf sie 60 dBA überschreiten. Die Wiedergabe von mechanisch vervielfältigter Musik (CD, Tonband, Kassette oder anderen Tonträgern) erfordert – aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen – eine vom Teilnehmer zu beantragende Aufführungsgenehmigung der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA (z. B. Bezirksdirektion Wiesbaden, Postfach 2680, 65016 Wiesbaden, Tel.: 0611 7905-0).
Kündigung/Rücktritt
Kündigt der Teilnehmer/Unteraussteller den Vertrag oder tritt er vor Vertragsbeendigung von dem Vertrag zurück, ohne dass dafür ein Grund vorliegt, den Sigma Studio K.-J. Schlotte zu vertreten hat, so kann Sigma Studio K.-J. Schlotte unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen zu können, 30 % der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Sigma Studio K.-J. Schlotte ist im Falle einer vorherigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt dazu berechtigt, die nicht bezogene Standeinheit zu verlegen oder die Standeinheit in anderer Weise zu nutzen.
Haftungsausschluss/Verjährung
Eine Haftung von Sigma Studio K.-J. Schlotte ist ausgeschlossen bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist eine Haftung von Sigma Studio K.J. Schlotte für Sach- und Vermögensschäden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – auf den doppelten Rechnungswert der dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Leistungen begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren unbeschadet der Ausschlussfrist gemäß § 15, soweit auf Seiten von Sigma Studio K.-J. Schlotte kein vorsätzliches Verhalten vorliegt, nach Ablauf von sechs Monaten.
Personenmehrheit/gesamtschuldnerische Haftung
Mieten mehrere Teilnehmer/Unteraussteller gemeinsam eine Standeinheit, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Der Ansprechpartner für Sigma Studio K.-J. Schlotte ist derjenige, der aus der Anmeldung als Teilnehmer mit vollständiger Anschrift hervorgeht. Die Korrespondenz wird ausschließlich über diesen Teilnehmer geführt. Er ist für alle Vertragspartner empfangs- und zustellungsbevollmächtigt, ebenso bevollmächtigt für die Abgabe von Willenserklärungen. Mitteilungen an den in der Anmeldung genannten Vertreter gelten als Mitteilung an sämtliche anderen Teilnehmer/Unteraussteller. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungserklärungen sowie Annahme und Abgabe von Vertragsänderungsangeboten.
Sicherheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und anderen Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten.
Versicherungen
Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Das Versicherungsrisiko wird nicht von Sigma Studio K.-J. Schlotte getragen.Geltendmachen von Ansprüchen
Ansprüche des Teilnehmers sind bis spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung bei Sigma Studio K.-J. Schlotte schriftlich anzumelden; später erhobene Forderungen werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Gewerbliche Schutzrechte
Die Titel und Logos der Veranstaltung sind rechtlich geschützt. Ihre Verwendung durch den Teilnehmer in identischer oder ähnlicher Form bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Sigma Studio K.-J. Schlotte. Diese Zustimmung kann von der Zahlung einer Nutzungsgebühr abhängig gemacht werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich Frankfurt am Main als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag.








